Beim Transport zur Entsorgung oder zum Recycling von Lithiumbatterien dürfen auch Fässer verwendet werden, bei deren Prüfung ein Füllgut verwendet wurde, das nicht den physikalischen Vorgaben von Absatz 6.1.5.2.1 ADR/RID entsprichtBeim Transport zur Entsorgung oder zum Recycling von Lithiumbatterien dürfen auch Fässer verwendet werden, bei deren Prüfung ein Füllgut verwendet wurde, das nicht den physikalischen Vorgaben von Absatz 6.1.5.2.1 ADR/RID entsprichtRead More