Freistellungen im Gefahrguttransport (ADR) auf der Straße

Kapitel 1.1.3 erläutert die Beförderungen, die ganz oder teilweise von der Anwendung der Vorschriften befreit sind. 1.1.3.6. listet die Freistellungen in Zusammenhang mit der Art der Beförderungsdurchführung.  Die Vorschriften des ADR gelten nicht für: Beförderungen...