Je Beförderungseinheit dürfen im Rahmen dieser Freistellungen maximal 1000 Punkte transportiert werden. Werden gemäß der „1000-Punkte-Regelung“ nach Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR 1000 Punkte nicht überschritten, ist der Transport von bestimmten Vorschriften befreit

Wie kommen wir an die Faktoren, denn die brauchen wir nämlich, um letztlich die Punkte ausrechnen zu können? Stellen Sie in der Tabelle A mit den Angaben der Stoffliste (Klasse, Verpackungsgruppe) fest, zu welcher Beförderungskategorie das jeweilige Versandstück gehört ( zb Beförderung von 240 liter Kanister UN 1824, Natriumhydroxydlösung, 8, III).

Danach rechnen Sie, wie folgt:

UN 1824, Natriumhydroxydlösung, 8, III, ADR, 8 Kanister, 240 l (insgesamt) (Beförderungskategorie = 3)

Sie multiplizieren die gesamte Menge jeder Beförderungskategorie mit dem eigenen Faktor, und Sie haben die gültige Punktzahl. Die Summe aller berechneten Einzelwerte der geladenen gefährlichen Güter darf dann den Wert 1’000 nicht übersteigen.

BK1: 1000: 20 = 50
BK2: 1000: 333 = 3
BK3: 1000:1000 = 1

Sie müssen ordnungsgemäße Beförderungspapiere erstellen und dabeihaben. Achten Sie auf den Vermerk: „Beförderung ohne Überschreitung der in Unterabschnitt 1.1.3.6 festgesetzten Freigrenzen“.

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